Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.547 Anfragen

Kann Mietern wegen Inkontinenz gekündigt werden?

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wer in einem Mehrparteienhaus lebt, ist nicht immer mit den Mitbewohnern zufrieden. Gehen jedoch ständig Belästigungen von einem Mitbewohner aus, so stellt sich die Frage, wie dem entgegen getreten werden kann.

Der vorliegende Fall war für die Bewohner besonders unangenehm, da es um eine pflegebedürftige inkontinente Mitbewohnerin ging, so AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com/). Es stank im Haus ständig nach Urin. Die Nachbarn liefen beim Vermieter Sturm und drohten mit Mietminderung. Der Vermieter mahnte die Zustände mehrfach an, und wollte mangels Besserung des Mietverhältnis kündigen.

Die inkontinente Mieterin mühte sich jedoch nach Kräften – es wollte ihr aber verständlicherweise nicht so recht gelingen. Die Mieterin wurde 6 Mal täglich vom Pflegedienst besucht. Zudem wurde Wäsche gewaschen und 2 Mal wöchentlich geputzt. Auf die Inkontinenzpflege werde jedesmal geachtet. Und genau diese Bemühungen schützten die Mieterin vor einer Kündigung.

Zwar war eine gewisse Beeinträchtigung der anderen Mieter nicht abzustreiten, unzumutbar war diese nach Ansicht eines Gutachters aber nicht. Es wurde sich zudem erheblich bemüht, auf die Belange der anderen Mieter Rücksicht zu nehmen.
 
Somit musste das Gericht die Interessen der Parteien abwägen. Das Amtsgericht München war der Ansicht, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses zumutbar sei, weil es für die betroffene Mieterin schlicht bedeutsamer war, weiterhin in ihrer Wohnung bleiben zu können, berichtet AnwaltOnline. Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet: 424 C 13626/06.

Umfassende Informationen und tausende weiterer Urteile zum Mietrecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline unter https://www.anwaltonline.com/. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.

Pressemitteilung herunterladen
Pressekontaktinformationen:

AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com

Ansprechpartner: Herr Malte Winter

Firmeninformationen:

AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
Ob per Newsletter, kostenlosen Tipps und Tricks oder in Form kostenpflichtiger Rechtsberatungen - AnwaltOnline zeigt stets einen unbürokratischen und kostengünstigen Weg durch den Paragrafen-Dschungel. Schließlich gilt AnwaltOnline - Problem gelöst.

Nutzungsbedingungen

Diese Pressemitteilung kann kostenlos und ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, wenn die Urheberschaft von AnwaltOnline unter Nennung der Webseite https://www.anwaltonline.com/ aufgeführt wird.

Bei Online Medien und ansonsten soweit technisch möglich (zB. PDF) muss auf die o.g. Webseite mindestens ein Link gesetzt werden.

Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung zu.

Wenn Sie die Pressemitteilung abändern möchten, sprechen Sie vorab mit uns. Gerade in rechtlichen Beiträgen kann eine Änderung von Formulierungen schnell zu falschen Darstellungen der Rechtslage führen!

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.547 Beratungsanfragen

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl