Wer in einem Mehrparteienhaus lebt, ist nicht immer mit den Mitbewohnern zufrieden. Gehen jedoch ständig Belästigungen von einem Mitbewohner aus, so stellt sich die Frage, wie dem entgegen getreten werden kann.Der vorliegende Fall war für die Bewohner besonders unangenehm, da es um eine pflegebedürftige inkontinente Mitbewohnerin ging, so AnwaltOnline (
https://www.anwaltonline.com/). Es stank im Haus ständig nach Urin. Die Nachbarn liefen beim Vermieter Sturm und drohten mit Mietminderung. Der Vermieter mahnte die Zustände mehrfach an, und wollte mangels Besserung des Mietverhältnis kündigen.
Die inkontinente Mieterin mühte sich jedoch nach Kräften – es wollte ihr aber verständlicherweise nicht so recht gelingen. Die Mieterin wurde 6 Mal täglich vom Pflegedienst besucht. Zudem wurde Wäsche gewaschen und 2 Mal wöchentlich geputzt. Auf die Inkontinenzpflege werde jedesmal geachtet. Und genau diese Bemühungen schützten die Mieterin vor einer Kündigung.
Zwar war eine gewisse Beeinträchtigung der anderen Mieter nicht abzustreiten, unzumutbar war diese nach Ansicht eines Gutachters aber nicht. Es wurde sich zudem erheblich bemüht, auf die Belange der anderen Mieter Rücksicht zu nehmen.
Somit musste das Gericht die Interessen der Parteien abwägen. Das Amtsgericht München war der Ansicht, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses zumutbar sei, weil es für die betroffene Mieterin schlicht bedeutsamer war, weiterhin in ihrer Wohnung bleiben zu können, berichtet AnwaltOnline. Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet:
424 C 13626/06.
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