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Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG)
vom 18. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3603, 3604), zuletzt geändert am 13. Juli 2001 durch Artikel 17 des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr (BGBl. I Nr. 35 vom 18.07.2001 S. 1542)

Das MHG wurde zum 1.9.2001 in die Neufassung des BGB integriert und aufgehoben.

§1    Kündigungsausschluß über Wohnraum zum Zwecke der Mieterhöhung
§2    Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung
§3    Mieterhöhung bei Modernisierung
§4   Änderung der Betriebskosten
§5    Änderung der Kapitalkosten
§6   Kostenmiete im Saarland
§7    Mieterhöhung für Bergmannswohnungen
§8    (aufgehoben)
§9   Besonderes Kündigungsrecht des Mieters
§10  Besondere Vereinbarungen
§10a Begriff der Mietanpassungsvereinbarungen
§11  Wohnraum in den neuen Bundesländern