| Ausschluß des Versorgungsausgleichs - manchmal wirksam! |
| Ein Ehevertrag, der sowohl
auf den Versorgungsausgleich als auch auf eine entsprechende Kompensation
für den hierdurch belasteten Ehegatten verzichtet, ist nicht sittenwidrig,
wenn die Partner bei Vertragsschluß keine Kinder haben wollten und
aufgrund der Erwerbstätigkeit der Ehefrau davon ausgegangen werden
konnte, daß sie eine eigene angemessene Altersversorgung aufbauen
kann.
Saarländisches OLG, 5.10.2007 - Az: 9 UF 67/07 |