Ein Ehevertrag, der sowohl auf den Versorgungsausgleich als auch auf eine entsprechende Kompensation für den hierdurch belasteten Ehegatten verzichtet, ist nicht sittenwidrig, wenn die Partner bei Vertragsschluß keine Kinder haben wollten und aufgrund der Erwerbstätigkeit der Ehefrau davon ausgegangen werden konnte, daß sie eine eigene angemessene Altersversorgung aufbauen kann.
OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - Az: 9 UF 67/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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