Das Familiengericht muß von Amts wegen ermitteln und bewerten, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte über Anrechte im Ausland verfügt.
Andernfalls erhöht sich unzulässig der Ausgleichswert und der ausgleichspflichtige Ehegatte ist beschwert. Die Bewertung einer solchen Anwartschaft sowie ggf. die
Andernfalls erhöht sich unzulässig der Ausgleichswert und der ausgleichspflichtige Ehegatte ist beschwert. Die Bewertung einer solchen Anwartschaft sowie ggf. die
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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