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Rentenanwartschaften und Versorgungsausgleich

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beruhen Rentenanwartschaften auf Kindererziehungszeiten, so sind diese grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Führen diese Anwartschaften dazu, daß der Erziehende ausgleichspflichtig ist, so ist dies für sich genommen noch kein Grund, den Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit nach § 1587 c Abs. 1 BGB auszuschließen.


OLG Koblenz, 30.12.2004 - Az: 7 UF 837/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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