Wurde ehevertraglich auf nachehelichen Unterhalt verzichtet und dort keine Kompensation vereinbart, so ist der Ausschluß des Versorgungsausgleichs nicht rechtswirksam.
OLG Koblenz - Az: 13 UF 83/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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