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Wer keinen Unterhalt verlangt, kann diesen auch nicht nachträglich eintreiben

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird von einem Unterhaltsberechtigten über ein Jahr lang kein Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen verlangt, so können die offenen Forderungen nicht mehr nachträglich per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden.

Im vorliegenden Fall hatte eine Unterhaltsberechtigte fünf Jahre keine Forderungen durchgesetzt, sodass diese verwirkt war. Die Nachlässigkeit der Unterhaltsberechtigten kann nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen gehen.


AG Sondershausen, 27.05.2009 - Az: 2 F 475/08

Vorgehend: OLG Jena, 01.04.2009 - Az: 2 WF 85/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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