Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Ersatzhaftung der Großeltern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Ersatzhaftung der Großeltern gem. § 1607 BGB (Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang) umfasst nicht nur die Seite des ausgefallenen Elternteils, sondern zwingend alle Großeltern. Bei der Auslegung des § 1607 BGB ist § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB zu beachten (Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.).


OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - Az: 6 WF 18/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant