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Unterhaltspflichtiger muß Leistungsunfähigkeit beweisen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unterhaltspflichtiger ist gem. § 1603 Abs. 2 BGB für seine die Sicherung des Regelbetrages betreffende Leistungsunfähigkeit in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Kann der Unterhaltpflichtige aus ihm möglichen Nebentätigkeiten

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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