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Für den Familienunterhalt sind Barvermögen und Eigentumswohnung einzusetzen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Ehemann, der in einem Pflegeheim untergebracht ist, muß für den Familienunterhalt der Ehefrau auch sein Vermögen einsetzen. Dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, umfaßt auch Eigentumswohnung und Barvermögen und

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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