Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz oder ist die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert, so ist eine unterhaltsberechtigte Mutter verpflichtet, mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes eine Teilzeitarbeit aufzunehmen.
OLG Bremen, 05.01.2007 - Az: 4 UF 75/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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