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Nach Scheidung Kind adoptiert - keine Minderung des nachehelichen Unterhalts

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird nach Rechtskraft der Scheidung ein Kind des neuen Ehegatten adoptiert, so werden durch die resultierende Unterhaltspflicht die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt.

Dieser Umstand ist durch die vorangegangene Ehe nicht mitbestimmt, ein gleiches gilt für die spätere Aufnahme von Verbindlichkeiten.

Daher ist der Unterhalt für das adoptierte Kind nicht zur Bedarfsbestimmung vorab vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzusetzen.


OLG Celle, 11.04.2007 - Az: 15 UF 221/06

ECLI:DE:OLGCE:2007:0411.15UF221.06.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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