Es liegt kein Anerkenntnis im Sinne der ZPO vor, wenn Unterhalt als Prozentsatz verlangt wird und der Schulder den sich aus der Umrechnung konkret ergebenden Betrag anerkennt. Statischer und dynamischer Unterhalt sind nicht identisch.
OLG Naumburg, 05.10.2006 - Az: 3 WF 161/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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