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Fiktives Einkommen - Was ist anzusetzen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll das fiktive Einkommen eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners berechnet werden, so ist der Mindestlohn im Baugewerbe für ungelernte Arbeiter zzgl. Verdienst aus Nebentätigkeit anzusetzen. Dieser beträgt z.Z. 8,80 EUR/Stunde, so daß sich

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Marc Stimpfl, Boppard
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