Soll das fiktive Einkommen eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners berechnet werden, so ist der Mindestlohn im Baugewerbe für ungelernte Arbeiter zzgl. Verdienst aus Nebentätigkeit anzusetzen. Dieser beträgt z.Z. 8,80 EUR/Stunde, so daß sich
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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