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Außereheliches Verhältnis - Unterhaltsverwirkung nur bei Trennung

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die während der Ehe erfolgte Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses mit einem anderen Partner kann auch ohne Begründung eines eheähnlichen Zusammenlebens einen Verwirkungsgrund darstellen, wenn das intime Verhältnis unter Trennung vom Ehegatten erfolgte.

In diesem Fall handelt es sich um eine Abkehr vom Grundsatz der Gegenseitigkeit und somit um eine schwer wiegende Distanzierung von den ehelichen Bindungen.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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