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Zurechnung des objektiven Wohnvorteils bei Trennungsunterhalt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Zurechnung von Gebrauchsvorteilen mietfreien Wohnens im Rahmen des Trennungsunterhalts richtet sich allein nach dem angemessenen und nicht nach dem objektiven Mietwert. Dies gilt i.a. für den gesamten Trennungszeitraum.


OLG Zweibrücken, 16.06.2006 - Az: 2 UF 219/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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