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Ersatzhaftung von Großeltern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die vom Enkel bezogenen Unterhaltsvorschußleistungen sind im Rahmen der Ersatzhaftung von Großeltern bedarfsdeckend. Sind die Großeltern vor Inanspruchnahme durch den Enkel Verbindlichkeiten eingegangen, so mindern diese i.d.R. das unterhaltsrelevante Einkommen. Der Selbstbehalt der Großeltern entspricht dem von Kindern gegenüber den Eltern.


OLG Dresden, 09.11.2005 - Az: 21 UF 486/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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