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Leistungsklage bei negativer Feststellungsklage

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Unterhaltsberechtigte kann im Verfahren einer negativen Feststellungsklage des Pflichtigen gegen eine einstweilige Anordnung nach § 620 ZPO jederzeit Leistungsklage bzw. Leistungswiderklage erheben, um seinen Unterhaltsanspruch feststellen zu lassen.


OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - Az: 2 WF 122/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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