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Nebentätig bei arbeitslosem Unterhaltsschuldner

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner altersbedingt nicht mehr für eine Vollzeitstelle vermittelbar, so hat er sich um eine Nebentätigkeit zu bemühen, bei der so viel hinzuverdient werden kann, wie ohne Anrechnung der Arbeitslosenunterstützung zulässig ist. Nach Ansicht des Gerichts kann nicht infolge Unvermittelbarkeit für eine Vollzeitstelle ein gleiches für eine Nebentätigkeit angenommen werden.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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