Regelmäßig kann im Unterhaltsprozeß auf Zahlung von Kindesunterhalt nicht geltend gemacht werden, nicht der Vater zu sein. Dies kann nur dann eingewendet werden, wenn die fehlende Vaterschaft vorher rechtskräftig festgestellt
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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