| Auch bei Schwangerschaft Ausbildungsunterhalt? |
| Auch wenn eine Ausbildung
aufgrund einer Schwangerschaft unterbrochen wird, besteht Anspruch auf
Fortzahlung des Ausbildungsunterhalts, da hier keine schuldhafte Unterbrechung
der Ausbildung vorliegt. Nach Ansicht des Gerichts gilt dies unabhängig
vom Bestand eines Kinderwunsches.
OLG Koblenz - Az: 13 WF 689/03 |