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Bei Scheidungsunterhalt wird Hausarbeit berücksichtigt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ebenso wie das Einkommen sind Hausarbeit und Kindererziehung für den Unterhalt zu berücksichtigen. Es steht nach Ansicht des BGH Unterhaltsberechtigten nicht nur dann mehr Unterhalt zu, wenn diese sich primär um Kinder und Haushalt kümmerten und erst später eine nennenswerte Erwerbstätigkeit aufnahmen,

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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