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Umschulung und Erwerbsobliegenheit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegt eine gesteigerte Unterhaltspflicht vor, so sind auch bei einer durch das Arbeitsamt bewilligten Weiterbildungsmaßnahme weiterhin detailliert Erwerbsbemühungen und Erwerbschancen darzustellen, damit festgestellt werden kann, ob ein Verdienst, der den Mindestunterhalt deckt, zu erwarten ist. Die Bewilligung der Weiterbildungsmaßnahme ist nur ein Indiz für Unvermittelbarkeit des Unterhaltspflichtigen sowie Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeit im Vergleich zur bisherigen Ausbildung.


OLG Brandenburg - Az: 9 UF 11/03


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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