Der angemessene Selbstbehalt, der einem unterhaltspflichtigen Elternteil gegenüber seinem volljährigen Kind verbleiben muss, über den Betrag von 1.800 DM hinaus erhöht werden, wenn Schulden für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus bestehen.
OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - Az: 5 UF 188/00
Quelle: FamRZ 2001, 1724
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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