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Unterhaltsbedarf von Halbwaisen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bezieht ein minderjähriges Kind eine Halbwaisenrente, so besteht gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil ein Barunterhaltsbedarf i.H.d. einfachen Tabellenbetrages gem. Düsseldorfer Tabelle zzgl. Konkreter Betreuungskosten. Die Halbwaisenrente ist auf den Tabellenbetrag hälftig anzurechnen.


OLG Stuttgart, 12.05.2005 - Az: 11 UF 307/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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