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Einwendungen gegen Kindergeldanrechnung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gegen die Kindergeldanrechnung nach §1612 b BGB können Einwendungen gem. § 655 Abs. 5 Satz 2 ZPO i. V. m. § 655 Abs. 3 Satz 1 ZPO geltend gemacht werden. Ist der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage, 135% des Regelbetrages als Unterhalt zu leisten, so unterbleibt die Kindergeldanrechnung (§ 1612 b Abs. 5 BGB).


OLG Brandenburg - Az: 10 UF 57/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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