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Zahlungsanspruch wegen beeinträchtigender Schenkung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden.
Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt, zu berücksichtigen.


BGH, 28.09.2016 - Az: IV ZR 513/15

ECLI:DE:BGH:2016:280916UIVZR513.15.0

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