Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 394.594 Anfragen

Anfechtung der Versäumung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB. Die Anfechtung muss mithin ohne schuldhaftes Zögern erfolgen (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung 10 Jahre verstrichen sind.


BGH, 10.06.2015 - Az: IV ZB 39/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.594 Beratungsanfragen

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant