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Keine gemeinsame elterliche Sorge bei Streithanseln

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Können sich die (geschiedenen) Eltern  nicht über wesentliche Erziehungsfragen im Rahmen eines Sorgerechtsverfahren einigen und kam es in Vergangenheit bereits zu einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren über Umgangs- und Sorgerechtsfragen, so kommt ein gemeinsames Sorgerecht nicht weiter in Frage. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Sorgerechtsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten in eindeutiger Weise belegen, dass die Einigungsfähigkeit und -bereitschaft

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern