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Kommunikationsschwierigkeiten - Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Behauptet ein Elternteil, daß zwischen den Eltern ein schlechtes Verhältnis sowie Kommunikationsschwierigkeiten vorliegen, ohne daß erkennbar ist, daß sich dieses bislang negativ auf das Kindeswohl ausgewirkt hat und ist dies auch zukünftig nicht zu befürchten, so verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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