| Sorgerecht entzogen - Eltern nicht beschwerdefähig |
| Wurde den Eltern die gesamte
elterliche Sorge über ein Kind rechtswirksam entzogen, bevor ein Antrag
gem. 1631 b BGB gestellt wurde, so liegt kein Eingriff in das Elternrecht
vor. Eine Beschwerdebefugnis ist nicht allein aus dem Verwandtschaftsverhältnis
heraus begründet. Auch der Umstand, daß die Eltern tatsächlich
in erster Instanz vom Familiengericht angehört worden sind, ohne daß
zu irgendeinem Zeitpunkt formal die Stellung eines Verfahrensberechtigten
eingeräumt wurde, begründet kein Beschwerderecht.
OLG Hamm, 25.1.2007 - Az: 2 UF 258/06 |