| Kurzer eigenmächtiger Auslandsaufenthalt mit Kindern - folgenlos? |
| Bei einem eigenmächtigen
Kurzurlaub ins Ausland mit dem Kind eines gemeinsam sorgeberechtigten Elternteils
ist nicht gleich eine Kindesentziehung. Dies gilt jedoch nur für eine
zeitlich begrenzte Verlängerung eines Aufenthaltbestimmungsrechts
durch einen Elternteil. Hierbei wird der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht
dauerhaft einseitig verändert. Liegt kein gemeinsames Sorgerecht vor,
so kann dies durchaus als strafbare Kindesentziehung angesehen werden.
Im vorliegenden Fall hatte der Vater die Kinder nicht wie vereinbart am Folgetag zurückgegen sondern war mit Ihnen für 4 Tage nach Spanien geflogen. OLG Karlsruhe - AZ: 1Ws 249/02 |