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Gemeinsame Sorge erfordert vertrauensvolle Kommunikation

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die gemeinsame elterliche Sorge erfordert eine vertrauensvolle und emotionsfreie Kommunikation der Eltern zum Wohle des Kindes.

Eine Gewähr für eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit besteht nicht, wenn die Eltern ihre Absprachen zu den Umgangskontakten nicht mehr persönlich sondern nur noch durch Einsatz des Internet - hier mit Zusendung von E-Mails - treffen.


OLG Braunschweig, 12.06.2001 - Az: 1 UF 227/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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