Im vorliegenden Fall hatte die Ehefrau nach der Heirat die Stelle als Rechtsanwaltsgehilfin aufgegeben und 25 Jahre lang nahezu ausschließlich den Haushalt geführt und die beiden gemeinsamen Kinder groß gezogen. Die Aussichten der Ehefrau einen vollwertigen Wiedereinstieg in ihren erlernten Beruf zu finden waren daher nahe null. Für die Folgezeit kann daher allenfalls von
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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