| Aufstockungsunterhalt ist ausschliessbar |
| Wird der Betreuungsunterhalt
ehevertraglich auf den Betrag begrenzt, den die Ehefrau durch eine berufliche
Tätigkeit erlangen könnte, so wirkt sich Begrenzung nicht auf
den Betreuungsunterhalt an sich aus, sondern betrifft nur den Aufstockungsunterhalt,
der nicht zum Kernbereich der Scheidungsfolgen gehört und ohne Begründung
ausgeschlossen werden kann.
OLG Düsseldorf, 30.7.2007 - Az: II-7 UF 36/07 |