Ist der Ehepartner als Eigentümer in den Fahrzeugbrief eingetragen, so hat der andere Ehepartner nach der Scheidung nicht ohne weiteres einen Anspruch auf das von ihm finanzierte Fahrzeug. Es ist vielmehr nachzuweisen, daß die im Fahrzeugbrief dokumentierte Eigentumsübertragung nur versehentlich oder zum Schein erfolgte.
Hierzu führte das Gericht aus, daß es nicht ungewöhnlich ist, wenn ein Ehepartner - je nach Leistungsvermögen - den Kauf einer Sache für den anderen finanziere. Daher rechtfertigt dieser Umstand alleine nicht den Schluß, daß der finanzierende Ehepartner der Eigentümer ist.
Hierzu führte das Gericht aus, daß es nicht ungewöhnlich ist, wenn ein Ehepartner - je nach Leistungsvermögen - den Kauf einer Sache für den anderen finanziere. Daher rechtfertigt dieser Umstand alleine nicht den Schluß, daß der finanzierende Ehepartner der Eigentümer ist.
OLG Saarbrücken - Az: 8 U 726/02-178
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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