| Bei Scheidung kommt es auf den Fahrzeugbrief an! |
| Ist der Ehepartner als Eigentümer
in den Fahrzeugbrief eingetragen, so hat der andere Ehepartner nach der
Scheidung nicht ohne weiteres einen Anspruch auf das von ihm finanzierte
Fahrzeug. Es ist vielmehr nachzuweisen, daß die im Fahrzeugbrief
dokumentierte Eigentumsübertragung nur versehentlich oder zum Schein
erfolgte.
Hierzu führte das Gericht aus, daß es nicht ungewöhnlich ist, wenn ein Ehepartner – je nach Leistungsvermögen – den Kauf einer Sache für den anderen finanziere. Daher rechtfertigt dieser Umstand alleine nicht den Schluß, daß der finanzierende Ehepartner der Eigentümer ist. Saarländisches OLG - Az: 8 U 726/02-178 |