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Prozesskostenhilfe für Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?
Prozesskostenhilfe kann für einen Scheidungsantrag, in welchem keine Härtegründe vorgetragen sind, vor Ablauf des Trennungsjahres auch dann nicht bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung im Übrigen vorliegen.

OLG Dresden - Az: 20 WF 794/01