Wird dem Ehegatten für den Fall der Scheidung freiwillig eine Rente versprochen, muss diese auch bei dessen Wiederheirat gezahlt werden. Die gesetzliche Unterhaltspflicht entfällt zwar, wenn ein Partner eine neue Ehe eingeht, für eine
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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