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Scheidungsfolgenvertrag - Nicht zu Lasten der Sozialhilfe

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein umfassender Ehevertrag, der zur Erleichterung der Scheidung abgeschlossen wird, muss die Rechte beider Parteien ausgewogen berücksichtigen und unterliegt insoweit auch einer inhaltlichen Überprüfung durch die Gerichte. Wird durch den Ausschluss des nachehelichen Unterhalts zwangsläufig eine Partei von der Sozialhilfe abhängig, ist grundsätzlich von der Teilnichtigkeit dieses Vertragsteils auszugehen.


OLG Naumburg, 20.08.2001 - Az: 8 WF 169/01

Quelle: FamRZ 2002, 465


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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