Neben der Scheidung ist die Eheaufhebung eine Möglichkeit eine Ehe zu beenden.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Hierfür kommt auf den gegenwärtigen Zustand der Ehe und auf die Prognose für die Zukunft an. Unerheblich ist, wer für das Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft verantwortlich ist.
Im Gegensatz zur Scheidung ist für eine Eheaufhebung kein Scheidungsverfahren und auch kein Trennungsjahr erforderlich. Die Eheaufhebung erfordert es muss jedoch ein Aufhebungsgrund gem § 1314 BGB vorliegen.
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Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Hierfür kommt auf den gegenwärtigen Zustand der Ehe und auf die Prognose für die Zukunft an. Unerheblich ist, wer für das Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft verantwortlich ist.
Im Gegensatz zur Scheidung ist für eine Eheaufhebung kein Scheidungsverfahren und auch kein Trennungsjahr erforderlich. Die Eheaufhebung erfordert es muss jedoch ein Aufhebungsgrund gem § 1314 BGB vorliegen.
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