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Aufsichtspflicht bei achtjährigem Fahrradfahrer?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Lassen Eltern ihr Kind ohne Sichtkontakt im öffentlichen Straßenverkehr Fahrrad fahren, so liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor. Ein Kind in diesem Alter kann alleine mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, wenn es hinreichend sicher Fahrrad fahren kann, eindringlich über die Verkehrsregeln unterrichtet wurde und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat.


LG Osnabrück, 02.07.2008 - Az: 2 S 201/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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