| Mit sieben Jahren alleine Fahrrad fahren? |
| Fährt ein sieben Jahre
altes, bereits länger radfahrendes Kind im Bereich der Wohnung Fahrrad
und wird es gelegentlich von den Eltern beobachtet, so liegt keine Verletzung
der Aufsichtspflicht der Eltern vor. Dies gilt auch dann, wenn eine vielbefahrene
Straße in der Nähe ist. Es liegt eine nie auszuschließende
spontane Fehlreaktion des Kindes vor, wenn dieses den Hof vor der Wohnung
verläßt, um das Fahrrad die Fußgängerbrücke
hinaufzuschieben und anschließend herunterzufahren.
AG München, 27.6.2007 - Az: 322 C 3629/07 |