|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |AUFSICHTSPFLICHT|
Aufsichtspflicht auf dem Dorf
Lassen Eltern ein 5 1/2 Jahre altes Kind im dörflichen Bereich ohne starken Fahrzeugverkehr unbeaufsichtigt spielen und läuft das Kind auf die Fahrbahn, so handelt es sich regelmäßig nicht um einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht. Selbst wenn man ein geringfügiges Mitverschulden annehmen würde, tritt dieses hinter das Verschulden eines Kraftfahrers zurück, der das Kind mit überhöhter Geschwindigkeit erfaßt.

AG Prüm, 13.9.2006 - Az: 6 C 146/06