| Aufsichtspflicht auf dem Dorf |
| Lassen Eltern ein 5 1/2
Jahre altes Kind im dörflichen Bereich ohne starken Fahrzeugverkehr
unbeaufsichtigt spielen und läuft das Kind auf die Fahrbahn, so handelt
es sich regelmäßig nicht um einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht.
Selbst wenn man ein geringfügiges Mitverschulden annehmen würde,
tritt dieses hinter das Verschulden eines Kraftfahrers zurück, der
das Kind mit überhöhter Geschwindigkeit erfaßt.
AG Prüm, 13.9.2006 - Az: 6 C 146/06 |