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Keine Aufsichtspflicht beim Schlittenfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Geht vom für eine Schlittenfahrt verwendeten Hügel keine Gefahr aus, da keine hohen Geschwindigkeiten erreichbar sind, so dürfen Kinder auch ohne Aufsicht alleine Schlitten fahren. Schlitten sind normale Kinder-Spielzeuge, die nicht besonders gefährlich sind. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht besteht daher nicht.


AG Bonn, 09.02.2006 - Az: 15 C 465/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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