Bei der Frage der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist zu berücksichtigen, welcher Elternteil in der Vergangenheit die größeren Erziehungsanteile für das gemeinsame Kind inne gehabt hat. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Kontinuität. Die Fortdauer familiärer und sozialer Bindungen ist wichtig für eine stabile und gesunde psychosoziale Entwicklung. Somit spricht es zugunsten der Kindesmutter, wenn diese das Kind in der Vergangenheit überwiegend betreut und versorgt hat während der Kindesvater erwerbstätig war und die finanzielle Versorgung der Familie gesichert hat.
OLG Brandenburg, 01.07.2010 - Az: 9 UF 7/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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