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Das Verlöbnis, gibt es das noch?

Es existiert noch, auch wenn seine gesellschaftliche Bedeutung nachgelassen hat. Rechtlich bedeutet es das gegenseitige Versprechen, einander heiraten zu wollen. Auf Ringtausch oder Verlobungsfeier kommt es dabei nicht an. Zwar kann aus diesem Vertrag nicht auf Eheschließung geklagt werden und er kann auch jederzeit ohne besondere Voraussetzungen aufgelöst werden, bedeutungslos ist er trotzdem nicht (§ 1297 BGB):