Der gesetzliche Güterstand während der Ehe ist die Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung kann nur über einen notariell beurkundeten Ehevertrag rechtlich verbindlich geregelt werden. Der Ehevertrag regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen während der Trennung und für die Zeit nach der Ehescheidung.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.