Oderkonto
Sind bei einem Bankkonto
mehrere Personen zeichnungs- und verfügungsberechtigt, so handelt
es sich um ein Oderkonto. Üblicherweise wird ein Oderkonto von Ehepartnern
eingerichtet, damit jeder Partner über das Konto verfügen kann.
Alternativ hierzu können die Ehepartner sich aber auch gegenseitig
für ein Einzelkonto oder mehrere Einzelkonten bevollmächtigen.
Regelmäßig wird der auf jeden Verfügungsberechtigten entfallende
Anteil am Guthaben als dessen Vermögen betrachtet.
Fällt auf diese Weise
einem Partner Vermögen zu weil ein bestehendes Konto gewandelt wird,
so liegt rechtlich eine Schenkung an den neuen Berechtigten vor. Wird der
schenkungsteuerliche Freibetrag überschritten, so ist Schenkungssteuer
zu bezahlen.
Wird ein Oderkonto auch
nach einer Trennung von den Ehepartnern fortgeführt, so kann dies
dem Lauf des Trennungsjahres entgegenstehen,
da keine wirtschaftliche Trennung der Haushaltsführung erfolgt ist.
Diese ist jedoch zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft erforderlich.