In Deutschland gibt es sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Bank- und Kreditinstitute. Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Zwischen Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistungsinstituten gibt es wichtige rechtliche Unterschiede.
Sparkassen sind - ebenso wie die Landesbanken - in der Regel öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Sie werden/sind von einer Gebietskörperschaft oder einem Zweckverband als öffentlichem Träger errichtet. Bei Sparkassen gilt das Regionalprinzip, viele Einzelheiten regeln das Sparkassengesetz und die Sparkassenverordnungen.
Sparkassen sollen der breiten Bevölkerung das Sparen, die Kontoführung und die Vermögensbildung ermöglichen, sowie Kreditmittel für Privathaushalte und mittelständische Unternehmen bereithalten und dienen der Förderung des Allgemeinwohls.
Weiterhin gibt es Genossenschaftsbanken (z.B. Volks- und Raiffeisenbanken) in der Rechtsform Genossenschaft oder AG. Im Prinzip kann hier jeder Anteilseigner werden, indem Genossenschaftsanteile erworben werden.
Banken bzw. Geschäftsbanken sind alle Geldhäuser, die nicht in diese Kategorien fallen. Sie werden wie Unternehmen geführt, bei der die beständige Gewinnmaximierung im Vordergrund steht.
Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut ist.
Die BaFin gehört zur europäischen Bankenaufsicht und beaufsichtigt in Deutschland Banken und Finanzdienstleistungsinstitute.
Stand: (letzte Änderung: 20.05.2025)
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