Auch wenn die Umlage der Oberflächen-Entwässerung nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist, sind die Kosten vom Mieter zu zahlen, wennUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
Passwort vergessenABO-SERVICE für AbonnentenZurück