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Kosten der Oberflächen-EntwässerungAuch
wenn die Umlage der Oberflächen-Entwässerung nicht ausdrücklich
im Mietvertrag vereinbart ist, sind die Kosten vom Mieter zu zahlen, wenn
die Umlage der Betriebskosten gemäß §
2 der Betriebskostenverordnung auf den Mieter vereinbart wurde. Es
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